Gemeinderat setzt gemeinsames Zeichen für die Gültigkeit der Wahl in Baierbrunn
Der Gemeinderat Baierbrunn spricht sich geschlossen für die Beibehaltung des Wahlergebnisses aus
Im Rahmen einer Routineprüfung des Wahlergebnisses hat das Landratsamt München Formfehler in der Ladung zur Aufstellungsversammlung der Bürger für Baierbrunn (BfB) festgestellt und beabsichtigt nach aktuellem Kenntnisstand, das Wahlergebnis aufzuheben.
Sollte diese Aufhebung rechtswirksam werden, hätte dies weitreichende Konsequenzen: Der neu gewählte Gemeinderat würde aufgelöst, und die Gemeinde würde vorübergehend durch den 1. Bürgermeister ohne gewähltes Gremium geführt werden. Zudem käme es zu einer Wiederholungswahl, an der die BfB nach derzeitigem Stand nicht teilnehmen könnte. Erst bei späteren Neuwahlen nach Fristablauf wäre eine erneute Kandidatur der BfB möglich.
Auf Initiative der FDP Baierbrunn wurde daher in der konstituierenden Sitzung ein Eilantrag eingebracht, der von allen Fraktionen und gewählten Gemeinderäten unterstützt wurde. Ziel des Antrags ist es, dass die Gemeinde einen Fachanwalt für Verwaltungs- und Wahlrecht beauftragt, um einen möglichen Aufhebungserlass rechtlich prüfen zu lassen und gegebenenfalls dagegen vorzugehen.
Mit diesem geschlossenen Vorgehen setzt der Gemeinderat ein klares Zeichen: Er ist überzeugt, dass die Wahl ordnungsgemäß durchgeführt wurde und das vorliegende Ergebnis ein legitimes demokratisches Votum darstellt. Der Gemeinderat spricht sich daher dafür aus, das Wahlergebnis beizubehalten, unterstützt die BfB als betroffene Wählergemeinschaft und setzt sich dafür ein, eine Wiederholungswahl möglichst zu vermeiden.
Unabhängig davon bleibt die von der FDP Baierbrunn eingereichte Wahlanfechtung bestehen, die sich ausschließlich auf die Neubewertung eines einzelnen Stimmzettels bezieht. Dieses Verfahren ist vom Vorgehen des Landratsamts klar zu trennen und weiterhin anhängig.