Ein Stimmzettel entscheidet über Sitz im Gemeinderat – Wahlanfechtung in Baierbrunn
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In Baierbrunn ist gegen das Ergebnis der Gemeinderatswahl vom 8. März 2026 Wahlanfechtung eingelegt worden. Anlass ist die nachträgliche Ungültigerklärung eines einzelnen Stimmzettels – mit direkten Folgen für die Sitzverteilung im Gemeinderat.
Der betreffende Stimmzettel war am Wahlabend vom Wahlvorstand noch mit deutlicher Mehrheit (7:2 Stimmen) als gültig gewertet worden. In einer späteren Sitzung erklärte der Wahlausschuss denselben Stimmzettel jedoch mit 3:1 Stimmen für ungültig. In der Folge verlor die FDP einen Sitz im Gemeinderat.
Auf dem Stimmzettel wurden insgesamt 16 Stimmen vergeben – also genau die zulässige Höchstzahl. Bei einem Bewerber wurden zunächst drei Stimmen eingetragen und anschließend wieder durchgestrichen. Der Wahlausschuss wertete diese Korrektur als zusätzliche Stimme und ging deshalb von insgesamt 17 Stimmen aus.
Nach Auffassung des Anfechtenden liegt hier jedoch eine eindeutige Korrektur vor. Der Wähler habe ersichtlich eine zuvor vergebene Stimmenzahl wieder gestrichen, zumal er auf derselben Liste an anderer Stelle eine Stimme ausdrücklich durch die Eintragung der Zahl „1“ vergeben hat und damit klar zwischen Stimmabgabe und Streichung unterscheidet. Selbst wenn man die Bedeutung dieser Korrektur nicht eindeutig bestimmen würde, hätte dies nach der anerkannten Auslegung lediglich zur Folge, dass diese Stimme nicht gewertet wird – nicht jedoch, dass der gesamte Stimmzettel ungültig ist.
Die Konsequenz ist erheblich: Die Bewertung dieses einen Stimmzettels entscheidet über die Zusammensetzung des Gemeinderats. Je nach rechtlicher Bewertung verschiebt sich ein Sitz zwischen zwei Listen.
„Es geht hier nicht um Parteipolitik, sondern um ein zentrales demokratisches Prinzip: Jede einzelne Stimme zählt. Dieser Fall zeigt sehr deutlich, wie viel Gewicht ein einzelner Stimmzettel haben kann – und wie wichtig eine sorgfältige Auslegung ist“, erklärt Ravindra Nath.
Mit der Wahlanfechtung wird nun eine rechtliche Überprüfung der Entscheidung des Wahlausschusses angestrebt.
Kontakt:
Ravindra Nath
Oberdiller Str. 25c
82065 Baierbrunn
ravindra.nath@fdp-muenchen-land.de
Telefon: 0163 7435727